BHV1 - Neuregelungen bei Bestandsuntersuchungen
Die bayerischen Rinderbestände gelten seit mehreren Jahren als seuchenfrei in Bezug auf bestimmte wirtschaftlich bedeutende Tierseuchen wie etwa die Bakterieninfektion Brucellose oder Viruserkrankungen wie die Infektiöse bovine Rhinotracheitis.
Aufgrund der langjährigen Seuchenfreiheit Bayerns eröffnet das EU-Recht die grundsätzliche Möglichkeit der Umstellung von einer vollständigen auf eine stichprobenartige Untersuchung einzelner Rinderbestände.
In Bayern soll dazu die bisher in Mutterkuhbetrieben durchzuführende jährliche Untersuchung auf eine stichprobenartige Untersuchung im Abstand von fünf Jahren reduziert werden. Da sich insbesondere die Kosten für die Entnahme von Blutproben zuletzt deutlich erhöht haben, können durch die Neuregelung einzelne Betriebe um mehrere hundert Euro jährlich entlastet werden.
Die Betriebe werden bzw. wurden hierzu per Schreiben durch die zuständigen Veterinärämter informiert.
Bei weiteren Fragen bitte an Ihr entsprechendes Veterinäramt wenden.