BayProTier - Auszahlungsantrag JETZT stellen!
Die Antragstellung im Bayerischen Förderprogramm Tierwohl (BayProTier) ist auch 2025 wieder im Juni über das Serviceportal iBALIS möglich.
- Die Richtlinie wird derzeit noch überarbeitet.
- Alle Teilmaßnahmen werden unverändert wieder angeboten.
- Erstantragsteller sowie Antragsteller, die bereits 2022 einen Antrag gestellt haben, müssen ab einer beantragten Fördersumme über 5.000 Euro eine betriebliche Stellungnahme anfertigen lassen und zur Antragstellung in iBALIS hochladen. Ökobetriebe sind hiervon ausgenommen.
In der Vergangenheit gab es die Möglichkeit, dass die anerkannten Stellen (LKV Bayern e. V. und QAL GmbH) die Stellungnahme direkt an die Bewilligungsstelle übermittelten. Aus Datenschutzgründen können diese Stellungnahmen aus den Förderjahren 2023 und 2024 den Antragstellern nicht automatisiert im Serviceportal iBALIS zur Verfügung gestellt werden. Vielmehr muss der Antragsteller jeweils seine Stellungnahme für jeden Tierwohlstall in i-BALIS als PDF-Datei hochladen. Die für die betrieblichen Stellungnahmen anerkannten Stellen finden Sie unter dem Reiter "Antragstellung" in den Informationen zu BayProTier 2025/26.
Neu-Antragsteller benötigen zudem eine erfolgreiche Zertifizierung des Betriebs/der Betriebsstätte in einem der beiden Qualitätsmanagementsysteme "Geprüfte Qualität Bayern" oder "Bayerisches Biosiegel". Es wird darauf hingewiesen, dass im Fall des "Bayerischen Biosiegels" in der Regel ein Kombiaudit mit der jährlichen Ökozertifizierung möglich ist.
NICHT VERGESSEN:
Betriebe, die Ihren Förderantrag im Juni 2024 (für 2024/2025) gestellt haben, müssen JETZT noch ihren Zahlantrag: Antragstellung über I-Balis ist vom 01.06.2025 – 30.06.25 möglich.
Ansprechpartner:
Bei Fragen zur Antragstellung steht das örtlich zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) als Ansprechpartner zur Verfügung.
Kontaktdaten der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Folgende Stellen sind für die betriebliche Stellungnahme im Rahmen von BayProTier anerkannt:
