ANTRAG JETZT STELLEN! - Förderung gefährdeter Nutztierrassen
Ihr haltet eine einheimische bedrohte Rinderrasse? - Dann stellt jetzt noch einen Antrag zur finanziellen Förderung Eurer Tiere!
Hier findet Ihr eine Kurzanleitung zur Antragstellung
Das steckt dahinter
Bayern fördert seit vielen Jahren den Erhalt gefährdeter einheimischer Nutztierrassen, um diese wertvollen genetischen Ressourcen für die Zukunft zu erhalten. Auch bei uns im Herdbuch für Fleischrinder werden alle einheimischen Rinderrassen züchterisch betreut. Die Förderantragstellung konnte in diesem Jahr leider erst etwas später gestartet werden. Grund dafür war die Erhöhung der Förderprämien und notwendige Änderungen bei den Förderbedingungen.
So gelten ab dam kommenden Jahr folgende Prämien:
Rinderrasse | Nutzung | Prämie € | bisher € |
Ansbach-Triesdorfer | Mutterkuh | 140 | - |
Original Braunvieh | Mutterkuh | 140 | 90 |
Gelbvieh | Mutterjuh | 60 | 50 |
Murnau-Werdenfelser | Mutterkuh | 140 | 90 |
Pinzgauer | Mutterkuh | 140 | 90 |
Rotes-Höhenvieh | Mutterkuh | 140 | 90 |
Ansbach-Triesdorfer | Vatertier | 300 | 250 |
Original Braunvieh | Vatertier | 300 | 250 |
Gelbvieh | Vatertier | 300 | 250 |
Murnau-Werdenfelser | Vatertier | 300 | 250 |
Pinzgauer | Vatertier | 300 | 250 |
Rotes-Höhenvieh | Vatertier | 300 | 250 |
Neu: Ansbach-Triesdorfer sind jetzt auch als Mutterkühe förderfähig (bisher nur als Milchkuh)
Förderantrag
Im Förderantrag ist immer die gesamte Tierzahl je Rasse anzugeben (Bullen und Kühe in Summe). Die Verpflichtung, dass die im Förderantrag beantragte Anzahl Tiere im Durchschnitt des fünfjährigen Verpflichtungszeitraums gehalten werden muss, gilt unverändert.
Neu: Die Zahl darf um maximal 30% im Verpflichtungszeitraum überschritten werden.
Wichtiger Hinweis bei Aufstockung von über 30% im laufenden Verpflichtungszeitraum:
Betriebe, die im laufenden Verpflichtungszeitraum eine größere Bestandsaufstockung vornehmen und diese gefördert bekommen wollen, müssen einen neuen Förderantrag mit den höheren Tierzahlen stellen. Für diese Betriebe beginnt der Verpflichtungszeitraum von 5 Jahren dann neu.
Ablauf
Die Antragstellung ist bereits seit 18. November unter www.ibalis.bayern.de mit den aktuellen HIT-Zugangsdaten möglich. Für Betriebe, die noch keinen Förderantrag gestellt haben, besteht noch bis 31.12.2022 die Möglichkeit diesen zu stellen. Mit den jährlichen Zahlungsanträgen können dann nachfolgend in den Jahren 2023 bis 2027 die Förderprämien für den tatsächlich gehaltenen Tierbestand (Stichtag 01.04. des aktuellen Jahres) beantragt werden.
Weitere Infos
Weitere Informationen zur Förderung gefährdeter Nutztierrassen finden Interessenten unter: https://www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser (weiter unten --> Gefährdete Nutztierrassen)
Fachliche Ansprechpartner für die Erhaltung und Förderung gefährdeter Rassen sind die Sachgebiete L 2.3 T an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Oberbayern Süd | Ulrich Stöhr | 08024/46039-2101 |
Oberbayern Nord | Johann Rockermeier | 08441/867-5215; 0173/8565298 |
Oberpfalz | Hermann Bolz | 09433896-2416; 0173/5675454 |
Niederbayern | Werner Hofmann | 0871/603-1320; 0152/01898813 |
Schwaben | Axel Wiedemann | 08272/8006-2124 |
Franken | derzeit nicht benannt/FVB hilft gerne |
Wir danken dem Freistaat Bayern für die Unterstützung unserer Züchter und die spürbare Aufstockung der Förderbeträge!
Fleischrinderverband Bayern
(Info in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten)
